Das Betreuungsangebot im „Haus Stadtberge“ für Menschen, die in ihrer Alltagskompetenz stark eingeschränkt sind, wurde ab der Pflegeversicherungsreform im Juli 2008, durch zusätzliches Betreuungspersonal/Alltagsbegleiter, ergänzt.
Pflegeversicherte Personen mit Demenz, geistigen Behinderungen und/oder psychischen Einschränkungen, die dauerhaft in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind, d.h. sog. Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf nach §87b, SGB XI, haben einen Anspruch auf Leistungen der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung.
Der Vergütungszuschlag wird von den Pflegekassen getragen und bei Privat-Pflegeversicherten von den privaten Versicherungsnehmern im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes erstattet.
Das für die zusätzliche Betreuung und Aktivierung eingesetzte Personal steht ausschließlich den betroffenen Personen zur Verfügung. Sie vermitteln Struktur, nehmen Ängste, geben Sicherheit und Orientierung im Alltag.
Die Alltagsbegleiter arbeiten eng mit den Bezugspflegefachkräften, Pflegeteams, Betreuungs- und Präsenzkräften zusammen.
• | Malen und basteln, | |
• | Handwerkliche Arbeiten und leichte Gartenarbeiten | |
• | Haustiere füttern und pflegen | |
• | Kochen und backen | |
• | Anfertigung von Erinnerungsalben oder -ordnern | |
• | Musik hören, musizieren, singen | |
• | Brett- und Kartenspiele | |
• | Spaziergänge und Ausflüge | |
• | Bewegungsübungen und tanzen in der Gruppe | |
• | Besuch von kulturellen Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Gottesdiensten und Friedhöfen | |
• | Lesen und vorlesen | |
• | Fotoalben anschauen | |
• | Gespräche über Alltägliches und ihre Sorgen | |
• | Präsenz, um ihnen Ängste zu nehmen sowie Sicherheit und Orientierung zu vermitteln |